E h r u n g s o r d n u n g

 

Allgemeine Bestimmungen:

Bei der Verleihung der Ehrennadeln ist die Begrenzung auf das notwendige Maß oberster Grundsatz. Bevor Ehrungen durch den Kreisverband vorgenommen werden, sollen Ehrungen auf Vereinsebene erfolgt sein, zumindest Ehrennadeln für langjährige Mitgliedschaft. Dieses gilt auch für Ehrungen durch Land und Bund. Ein vom Kreisvorstand Beauftragter bearbeitet die eingereichten Ehrungsanträge und legt diese dem Vorstand zur Genehmigung vor. Entsprechendes gilt auch für Ehrungen auf Landes und Bundesebene. Der Kreisvorstand kann auch in Eigeninitiative Ehrungen vornehmen, Ehrungen beim Landesverband und/oder Ehrungen über das Landesverband beim Bundesverband beantragen. Der geforderte Ehrungsabstand bedeutet Mindest-Zeitabstand und begründet keinerlei Anspruch auf eine eventuelle weitere Ehrung. Nur wenn eine Funktion aktiv ausgeübt wird, kann eine Ehrung ausgesprochen werden. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit - insbesondere um die Lesbarkeit nicht zu beeinträchtigen - wird auf eine weibliche Sprachform verzichtet. Alle Bestimmungen und Bezeichnungen der Ämter beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer. Verleihung von Ehrungen erfolgen auf Veranstaltungen des Kreisverbandes.

Verleihungsmaßstäbe für erfolgreiche Sportschützen:

Die Ehrennadeln können verliehen werden an Sportschützen mit folgenden Leistungen: Ehrennadel in Bronze: Einmal Landesmeister (Einzel oder Mannschaft) Einmal Teilnehmer an einer Deutschen Meisterschaft. Ehrennadel in Silber: Fünfmal Landesmeister (Einzel oder Mannschaft) Dreimal Teilnehmer an Deutschen Meisterschaften Mitglied der Nationalmannschaft Bei Mehrfachmeisterschaften: Nur auf schriftlichen Antrag des jeweiligen Vereins mit Angabe der Jahre wann die Meisterschaften errungen wurden. Ehrennadel in Gold: Einmal Deutscher Meister (Einzel oder Mannschaft) Teilnehmer an einer Weltmeisterschaft oder den Olympischen Spielen

Verleihungsmaßstäbe für Funktionäre und Ehrenamtsinhaber:

Ehrennadel in Bronze:

Beginn der ersten Ehrung: Nach 10 Jahren an Schützen die sich in Ausübung eines Amtes im erweiterten Vorstand eines Vereins oder im Kreisvorstand besondere Verdienste erworben haben. Ausnahme: Diese Nadel und nur diese Nadel kann einmalig bei ausreichender Begründung an verdiente langjährige Amtsinhaber, ohne Anspruch auf weitere Ehrungen verliehen werden. Nach 8 Jahren 2 Vorsitzender, Kassenwart, Schriftführer, Sportleiter, Damenleiter Jugendwart im Verein Nach 6 Jahren Vereinsvorsitz oder Kreisvorstand.

Ehrennadel in Silber:

Kann verliehen werden an Vorstandsmitglieder die sich nach Verleihung der Bronzenen Ehrennadel in mehr als dreijähriger Mitarbeit weitere Verdienste erworben haben. Des Weiteren kann nur diese Nadel auch an Personen des öffentlichen Lebens verliehen werden, die sich besondere Verdienste um die Förderung des Schießsports und des heimischen Schützenbrauchtums erworben haben.

Ehrennadel in Gold :

Setzt den Besitz der Bronzenen und Silbernen Nadel voraus und kann frühestens vier Jahre nach Erhalt der Silbernen verliehen werden an Vorstandsmitglieder, die nach § 26 eingetragen sind. Medaille für besondere Verdienste: Diese Ehrung wird nur ausscheidenden Gilde- und Vereinvorsitzenden verliehen, die ihr Amt ohne Beanstandungen ausgeübt haben Ehrenmitgliedschaft: Die Ernennung zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzenden ist in der Satzung geregelt.

Schwarzenbek

KREISSCHÜTZENVERBAND HERZOGTUM LAUENBURG 19.Januar 2009

DER VORSTAND

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